[private]Erst vor wenigen Tagen, nicht einmal Monaten, ist die Abmahnung bzgl. Produktbilder durch das Web geschwappt. Shop-Betreiber die Reifen der Marke „Schwalbe“ verkaufen, haben zum Teil ohne Erlaubnis die Bilder der Produkte verwendet. Bildmaterial kann genau wie Text, durch das Urheberrecht geschützt sein. Einfach zugreifen geht in diesen Fällen nicht und das trifft für das Affiliate-Marketing ebenfalls zu.
Mit einer angenommenen Bewerbung des Affiliates durch den Merchant, erteilt der Merchant dem Affiliate nicht gleichzeitig das Recht, Bilder der Produkte einzusetzen. Beim Amazon-Programm über das PartnerNet ist es etwas anderes. Hier werden die Bilder in den Werbemitteln zur Verfügung gestellt. Nutze ich aber beispielsweise das Partnerprogramm von Jochen Schweizer und erstelle mir dazu ein Weblog etc. zum Thema Erlebnisreisen oder was auch immer, so kann ich nicht einfach die Grafiken der Jochen Schweizer Website einsetzen, wenn mir dies nicht vorher erlaubt wurde. MYDAYS, 123Skins, VfG, styleon oder welches Partnerprogramm auch sonst. Die Grundbedingungen sind erstmal identisch und individuelle Absprachen können bestimmt überall getroffen werden.
Kann auch sein das eines der erwähnten Programme den Einsatz der Bilder erlaubt. Der Kaffeeröster rabenschwarz erlaubt den Partnern die Bilder der Produkte zu verwenden. Dazu gibt es extra einen Beitrag im Weblog – Kaffee-Bilder für unsere Partner – wo ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Diese Art der Kommunikation ist aber nicht immer die beste, denn als Affiliate muss man bereits 3 Seiten im Weblog rückwärts suchen. Der Beitrag gehört also auch auf die „Info-Page“ die man im Weblog hat. Wenigstens als kurzer Teaser mit Link.
Von Merchants wünsche ich mir, dass in Sachen Bildmaterial eine klare Grundsatzregel auf den Merchant- / Partner-Blogs genannt wird, woran jeder Affiliate sich schon mal orientieren kann. Individuelle Absprachen sind dadurch weiterhin ungehindert. Unsicherheiten werden aber dann wenigstens aus der Welt geschafft. Einfach auf eine vorhandene Info-Seite, oder einen Blogbeitrag dafür erstellen. Den Affiliates wäre damit sehr geholfen. Eine Welle der Abmahnungen wie sie bei den Reifen-Vertriebspartnern jetzt war, muss im Affiliate-Business gar nicht erst entstehen. Eventuell schreibt man eine kurze Info dazu auch in den Netzwerken auf die Detailseite des Programms. Hat ja jeder Merchant direkten Einfluss darauf.
Darf ich nun?
Nein, als Affiliate darf man grundsätzlich erstmal keine Produktbilder etc. von den Merchants verwenden. Erst wenn dazu eine Genehmigung vorliegt.[/private]
7. Mai 2010 um 21:03 Uhr
Ja das ist schon komisch, einerseits sollen Produkte beworben werden und das so gut als möglich, andrerseits nicht mit den eigenen Graphiken oder Photos. Ich zum Beispiel wäre doch froh wenn meine Produktbilder verwendet werden als irgendwelche “selbstgebastelten” die vielleicht noch schiete aussehen, klar ist das Geschmackssache, aber einige bestehen sogar darauf. Da soll mal einer schlau draus werden …?!
7. Mai 2010 um 21:20 Uhr
Und wie siehts aus mit Screenshots?
7. Mai 2010 um 21:21 Uhr
Uwe, wenn ich einen Screenshot vom Produktbild mache, ist dies immer noch das Produktbild
7. Mai 2010 um 21:38 Uhr
Aber ein Screenshot einer Webseite mein ich. Bleibt doch n Screenshot. Wenn da das Produktbild mit drauf ist? Wer soll das verbieten?
7. Mai 2010 um 21:41 Uhr
Ich kann keine Rechtsberatung geben. Darum geht es aber auch nicht. Wenn ein Screenshot einer Website die Produktbilder mit abbildet, weiß ich nicht wie es rechtlich wirklich ist. Ich bin aber der Meinung das es eine Kleinigkeit ist, eben fix beim Merchant anzurufen oder eine E-Mail zu schreiben. Besser wäre es aber wie oben schon geschrieben, wenn der Merchant dem Affiliate die Infos von Beginn an mitteilt.
Das Thema ist eines von vielen Themen, wo beide Parteien im gleichen Maße gefragt sind!
7. Mai 2010 um 21:56 Uhr
Ich frage grundsätzlich nach der Verwendung der Bilder, sicher ist sicher…
7. Mai 2010 um 22:49 Uhr
Ich finde es ebenfalls schade, dass die meisten Merchants den Publishern die Verwendung der eigenen Produktbilder verbieten. Noch schlimmer finde ich es, wenn Merchants ihre Publisher abmahnen, anstatt einfach darauf hinzuweisen.
@Uwe
Bei Screenshots muss man allgemein auch SEHR vorsichtig sein. Wenn diese als kleines Bild (Thumbnail) erscheinen, SOLLTE es kein Problem sein. Ich weiß nur, dass es mit großen Screenshots von beispielsweise einem Magazin mit geschützten Bilder von bspw. einem Schauspieler ebenfalls Probleme geben kann.
Fazit: Bei der Verwendung von Produktbildern & Bildern allgemein sollte man IMMER nachfragen und sich eine SCHRIFTLICHE Erlaubnis einholen. So ist man immer auf der sicheren Seite.
8. Mai 2010 um 10:47 Uhr
Danke für den Hinweis, Eisy. Den Beitrag zu den Fotos haben wir dann auch mal von der Info-Seite verlinkt. So wird er auf jeden Fall besser wahrgenommen.
Ansonsten hast du natürlich Recht, dass klare Regeln der Merchants für die Affiliates hilfreich sind. Die Nummer, die Schwalbe da gerade veranstaltet, ist schon ziemlich blöd. Das hätte man auch anders regeln können. Grundsätzlich fällt mir auch kein plausibler Grund ein, warum man als Merchant etwas dagegen haben sollte, wenn Partner die Produktfotos verwenden.
9. Mai 2010 um 01:28 Uhr
Ein wichtiger Punkt, hier bewegt man sich als Publisher viel zu oft auf Glatteis. Man denke nur an den Fall ASUS wo vor einiger Zeit auf dem Bildschirm eines Notebook auf dem Produktfoto ein Stockfoto abgebildet war und die Bildagentur daraufhin abgemahnt hat, richtig fies. Das zeigt übrigens auch, dass Screenshots genau so problematisch sind wie jedes andere Bild, unter Umständen sind Screenshots aber ok, Stichwort Zitatrecht.
Eine klare Ansage zur Verwendung der Bilder bzw. Produktfotos wäre natürlich schön – nur lassen sich die wenigsten Merchants darauf ein oder schlimmer, die Nutzung wird zwar nicht erlaubt, aber geduldet, und bei Rechtsstreitigkeiten kann sich dann der Afffiliate damit rumärgern. Eine pauschale Einräumung der Nutzungsrechte bringt dem Merchant nur potentiell rechtliche Probleme, insbesondere wenn die Fotos nicht selbst macht, sondern wiederum Produktfotos der Hersteller verwendet, für die er einzeln die Rechte einholen müßte. Das ist schade, denn mit gutem Bildmaterial lassen sich die Konversions normalerweise ja meist erhöhen und das ist ja eigentlich in beider Sinne.
10. Mai 2010 um 12:27 Uhr
Grundsätzlich ist es auch möglich, dass der Merchant vom Rechteinhaber nur Bildrechte zur EIGENEN Vermarktung zugestanden bekommt. Bei 20.000 oder mehr Produktfotos auf der Website ist es auch bei kurzer telefonischen Nachfrage nicht einfach, sofort zu sagen, ob dieses oder jenes Bild auf der Affiliate-Seite eingebunden werden kann oder nicht. Bei MYDAYS gibt es für die schnelle Umsetzung über 6.000 Bilder in den Produktdaten der Netzwerke. Falls das nicht ausreicht, hilft leider nur die kurze Anfrage, damit das entsprechende Material rausgesucht werden kann.
11. Mai 2010 um 18:42 Uhr
Wo wir schon so prominent genannt wurden, nun auch eine kleine Info von uns. Generell ist man auf der “sicheren” Seite, wenn Bilder aus dem Produktfeed genutzt werden. Denn sobald das Erlebnis offline geht und die Bilder nicht mehr in Zusammenhang mit Jochen Schweizer verwendet werden dürfen, sind Sie auch dort nicht mehr verfügbar.
Greets, P_Inga
Am Besten ist aber die persönliche Nachfrage, wie Sascha oben schon so schön angemerkt hatte.
Es muss allerdings immer ein Bezug zum Erlebnisanbieter hergestellt sein, ob im Text oder als grafischer Hinweis.
Die Unart, den Affiliate direkt ohne Verwarnung zu verklagen kann ich nur nochmal deutlich verurteilen. Anbieter und Merchants, die Ihre Affiliates so behandeln sollten meiner Meinung nach aus den Netzwerken ausgeschlossen werden.
Also am Besten einfach kurz melden, dann klärt sich das ganz schnell. Ich freu mich auch immer über Mails
11. Mai 2010 um 19:42 Uhr
Sicher, man sollte als Affiliate natürlich nur nutzen, was der Merchant auch bietet. Aber angenommen man bewirbt nun Produkt X und es steht im Netzwerk nur ein allgemeines Banner mit Aufschrift etc. aber ohne Bild zur Verfügung. Ein Produkt ohne Bild zu bewerben ist grausam. Das wusste ja auch viele Vertriebler der Reifen und haben daher Produktbilder vom Hersteller genutzt.
Eigentlich legitim, aber eben mit kostenintensiven Folgen. Datafeeds stehen für mich außen vor. Wenn Bilder im Feed oder per CSV / XML ausgeliefert werden, sehe ich sowas generell als Nutzungserlaubnis in Verbindung mit dem Produkt.
Zitat von Inga: “Anbieter und Merchants, die Ihre Affiliates so behandeln sollten meiner Meinung nach aus den Netzwerken ausgeschlossen werden.”
Gute Idee, in der Praxis wäre ich sehr gespannt ob ein Netzwerk den Merchant dann kündigen würde. Am liebsten wäre es mir aber wenn keiner je in diese Situation kommt. Nachfragen hilft zum Glück und die Zeit sollte der Affiliate einfach aufbringen.
Danke für Eure zahlreichen Kommentare!
30. Juli 2010 um 22:18 Uhr
Der Grund, warum Merchants nicht alle oder nicht alle Merchants Bilder freigeben liegt mit großer Sicherheit auch darin, dass er nicht kontrollieren kann wofür exakt un wann wie die Bilder genutzt werden.
Die Erstellung von großer Mengen an professionellem Bildermaterial kann schnell einige Tausend Euro kosten. Werden die Bilder dann womöglich genutzt um die gleichen Produkte von anderen Lieferanten zu verkaufen, ist das natürlich nicht erwünscht.
14. September 2010 um 01:38 Uhr
Um das ganze Mal aus der Sicht eines Produktfotografens zu erläutern:
Es hängt immer davon ab welche Lizenz der Kunde mit den Bildern erwirbt. Meist wird nur das einfache Nutzungsrecht erworben, d.h. nur der jeweilige Kunde darf das Bild zu bestimmten Konditionen nutzen. Wenn Hersteller (diese tun es meistens) oder Onlineshop-Betreiber (hier machen es die wenigsten) von Anfang an auf Produktfotografien mit erweitertem Nutzungsrecht setzen würden gäbe es in diesem Bereich weitaus weniger Probleme. Ich gehöre nicht zu den Vertretern die hier gleich abmahnen lassen aber es gibt durchaus Kollegen die das so handhaben.
Mein Tip: Seit vorsichtig bei der Verwendung von Produktfotos und sprecht die Nutzung mit dem Lieferant der Bilder ab. Sprecht ihn ruhig auf die erworbenen Lizenzen an und zieht eure Schlüsse daraus.
PS. “Bildmaterial kann genau wie Text, durch das Urheberrecht geschützt sein”
Lichtbilder sind immer durch das Urheberrecht geschützt und dieses kann nicht veräußert werden.